Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Verarbeitung von persönlichen Daten durch Unternehmen.
Gemäß dem BDSG sind Unternehmen, die Daten von Kunden, Interessenten, Mitarbeitern, etc durch andere Unternehmen verarbeiten lassen verpflichtet, ihre Auftragnehmer in einer ADV-Vereinbarung zur Einhaltung der Standards nach BDSG zu verpflichten.
Wir haben für Sie als Kunden daher eine ADV-Vorlage passend zu dem Szenario “Miete von Internet-/ Intranetservern” gestaltet.
Sie können die Vorlage hier einsehen.
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